Die Hälfte meines Leergut verweigert.
Dabei ist es rechtswidrig..
Laut dem Verpackungsgesetz sind Händler dazu verpflichtet, Einwegflaschen und -dosen anzunehmen, wenn diese leer abgegeben werden und das Pfandlogo sichtbar ist
Dieser Laden sieht mich nicht wieder!
Da kann jetzt auch gerne eine beleidige Antwort drauf kommen und der Verbraucherschutz kümmert sich dann drum.
Heike Hoffmann
6/12/2026
5 out of 5
Manuela Decker
6/11/2026
5 out of 5
Gute vielfältige Auswahl und nettes Personal
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