An einem Tag wollen sie kein Pfandgut annehmen, an einem anderen machen sie den straßenseitigen Eingang schon 70 Minuten vor Ladenschluss zu, weil sie "ja gleich schließen" - echte Servicementalität da
Della Green
28.5.2026
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Ich bin seit fünf Jahren regelmäßig Kundin in dieser Filiale und hatte bisher immer einen guten Eindruck von diesem Geschäft. Gerade deshalb war diese Erfahrung für mich sehr enttäuschend.
Ich habe in dieser Filiale versucht, mehrere restentleerte Getränkedosen mit regulärem DPG-Pfandlogo zurückzugeben. Die Dosen waren mit deutschem Text versehen und trugen erkennbare Pfandzeichen. Trotzdem wurde die Rücknahme abgelehnt.
Früher wurden in dieser Filiale Dosen und Flaschen mit regulärem Pfandzeichen problemlos zurückgenommen, unabhängig von Marke oder Herkunftsland. Heute war jedoch ein Mitarbeiter vor Ort, den ich bisher nicht kannte. Er verweigerte die Annahme von Verpackungen, die offenbar außerhalb seiner eigenen Kenntnis lagen, obwohl diese ordnungsgemäß mit Pfandzeichen gekennzeichnet waren.
Als Begründung erklärte der Mitarbeiter, dass es sich angeblich um Importprodukte handele und es deshalb komplizierte steuerliche bzw. abrechnungstechnische Probleme gebe. Er behauptete, die Filiale könne für solche Produkte kein Geld zurückerhalten, selbst wenn diese ein reguläres Pfandzeichen tragen. Aus diesem Grund verweigerte er die Rücknahme.
Bei einer Verpackung, die vollständig mit deutschem Text versehen war, suchte der Mitarbeiter zunächst nach fremdsprachigen Hinweisen und zeigte schließlich auf das chinesische Produktlogo, um daraus abzuleiten, dass es sich um ein Importprodukt handele. Auch dies wurde dann als Grund genannt, die Rücknahme wegen angeblich komplizierter steuerlicher bzw. abrechnungstechnischer Fragen abzulehnen.
Nach meinem Verständnis ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Gemäß § 31 Abs. 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) richtet sich die Rücknahmepflicht bei Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich nach der Materialart, nicht nach der Sprache des Markenlogos, dem Herkunftsland, dem Kaufort oder der Marke. Eine Einschränkung auf bestimmte Marken gilt nur für Verkaufsstellen mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche.
Auch importierte Getränke dürfen in Deutschland verkauft werden, wenn sie ordnungsgemäß nach der LMIV gekennzeichnet sind. Ein chinesisches Markenlogo ist kein Ablehnungsgrund. Entscheidend ist, ob die Pflichtangaben in deutscher Sprache vorhanden sind und ob die Verpackung ein reguläres DPG-Pfandlogo trägt.
Es ist enttäuschend, wenn mehrere Getränkedosen mit erkennbarem DPG-Pfandlogo wegen chinesischer Logos bzw. wegen der angeblichen Eigenschaft als Importprodukte abgelehnt werden. Für Kundinnen und Kunden ist dieses Verhalten nicht transparent und wirkt rechtlich fragwürdig.
Bitte schulen Sie Ihre Mitarbeitenden besser hinsichtlich der gesetzlichen Pfand- und Rücknahmepflichten nach dem Verpackungsgesetz.
P.S.: Nachdem ich weitere Kundenbewertungen gelesen habe, scheint es sich möglicherweise nicht um einen einmaligen Vorfall zu handeln. Einen entsprechenden Hinweis der Verbraucherzentrale habe ich als Bild beigefügt.
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